Wasserpakt Bayern: Erfolg oder Reinfall?

Der Wasserpakt soll die bayerischen Grundwasserkörper, Bäche und Seen nachhaltig schützen. Im Nitratbericht 2016 wurde deutlich, dass rasches Handeln erforderlich ist. Dem Bericht zufolge wurden an fast ein Drittel der Messstellen die von der EU vorgeschriebenen Nitratgrenzwerte überschritten. 2012 bis 2014 lag die Nitratbelastung an 28 Prozent der Grundwassermessstellen über dem zulässig geltenden Schwellenwert von 50 Milligramm pro Liter.

22.03.17 –

Der Wasserpakt soll die bayerischen Grundwasserkörper, Bäche und Seen nachhaltig schützen. Im Nitratbericht 2016 wurde deutlich, dass rasches Handeln erforderlich ist. Dem Bericht zufolge wurden an fast ein Drittel der Messstellen die von der EU vorgeschriebenen Nitratgrenzwerte überschritten. 2012 bis 2014 lag die Nitratbelastung an 28 Prozent der Grundwassermessstellen über dem zulässig geltenden Schwellenwert von 50 Milligramm pro Liter. Wenn sich nichts ändert, befürchtet das bayerische Landesamt für Umwelt bis 2021 sogar eine weitere Zunahme der Nitratbelastung und ein überschreiten der Grenzwerte von 38 Prozent der Grundwasserquellen. Ein Handeln ist daher dringend erforderlich.

Im bayerischen Wasserpakt, der gemeinsam vom bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sowie dem bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ins Leben gerufen wurde, ist von ambitionierten Zielen die Rede. Die genaue Bezeichnung macht die Unverbindlichkeit deutlich: „Vereinbarung zum kooperativen Gewässerschutz mit der Landwirtschaft“. Es handelt sich also ausschließlich um freiwillige Absichtserklärungen der verschiedenen Akteure.

Wasserpakt Bayern – ist die Freiwilligkeit ausreichend?

„Optimierung des Nährstoffmanagements: Die Abgabe überschüssiger Wirtschaftsdünger aus spezialisierten Betrieben ist für eine optimale Verwertung der anfallenden Wirtschaftsdünger und eine gewässerfreundliche Landbewirtschaftung notwendig. Der Bayerische Bauernverband betreibt gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. eine Internet-Plattform und wird diese weiterentwickeln, um durch Vermittlung von Wirtschaftsdüngern sowie Lagerkapazitäten zwischen den Landwirten einen effizienten Wirtschaftsdüngereinsatz zu ermöglichen.“

 

Erfolgskontrolle

Die Einführung des Wasserpaktes von Landwirtschaftsminister Brunner und Umweltministerin Scharf „Wasser ist das wichtigste Lebensmittel und stellt gleichzeitig die Basis unserer Ökosysteme dar. Aus diesem Grund ist die Qualität der Gewässer auf EU-, Mitgliedsstaaten- sowie Länderebene geschützt“ macht deutlich, dass man hier nicht auf die Freiwilligkeit der von Wirtschaftsinteressen geleiteten Akteure setzen sollte, sondern dringend gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen muss, um die wichtigsten Lebensgrundlagen – das Wasser – nachhaltig zu schützen.

Verbindlich wird dieser Wasserpakt nicht. Unter der Rubrik „Leistungen der Verbände und Institutionen“ sind an erster Stelle die Vertreter der Landwirtschaft als Hauptverantwortliche im Bereich des Nährstoffeintrags in unsere Gewässer und Grundwasserkörper. Der Beitrag des bayerischen Bauernverbands wird im Wasserpakt wie folgt zitiert:

Außerdem ist weiter die Rede von Projekten und Multiplikatoren, Kommunikation und Bildung, die Zusammenarbeit mit anderen Vereinbarungspartnern um das Ziel zu erreichen die EU-Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten. Verbindlich ist keiner dieser Vereinbarungspunkte. Was ist von dieser Freiwilligkeit zu halten?

Wie ernst es dem bayerischen Bauernverband ist, zeigt die Kommunikation des Bauernverbandes in dieser Problematik. Entgegen dem Nitratbericht des Bundesumweltministerims spricht der Bauernverband eine andere Sprache. Die Rede ist von 91 Prozent der Messstellen, die den „strengen Nitrat-Schwellenwert“ von 50mg pro Liter unterschreiten. Diese Interpretation des Nitratberichts macht deutlich, wie ernst es dem Bauernverband beim Schutz unserer Grundwasserkörper wirklich ist. Angesichts dieser Aussagen und der damit verbundenen Einsicht der Notwenigkeit zum handeln für den Schutz unseres Wassers, bleiben deutliche Zweifel an dieser rein freiwilligen Selbstverpflichtung. Zumal Nitrat aus Überdüngung oft erst Jahrzehnte später in den grundwasserführenden Schichten lande ist davon auszugehen, dass sich die Wasserqaulität weiter verschlechtern wird. Dann müssten Brunnen neu gebohrt oder das Nitrat kostenaufwändig aus dem Wasser entfernt werden, was zu hohen Kosten führt die letztlich die Verbraucher über ihre Wasserrechnung tragen.

Die Erfüllung der Ziele des Wasserpaktes wird in einer Halbzeitevaluierung in 2019 sowie am Ende der Laufzeit 2021 ausgewertet.

Fazit von Peter Rauscher - Bürgermeisterkandidat: Angesichts des heutigen Weltwassertages muss man auf den Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels deutlich hinweisen. Wasser muss frei zugänglich für alle Menschen sein und der Schutz sowie die Reinhaltung von Wasser muss politisch höchste Prioriät haben. Freiwilligkeit zum schutze wirtschaftlicher Interessen sind in Anbetracht der existenziellen Bedeutung für das menschliche Leben unzureichend und es bedarf den Gesetzgeber dieses kostbare Gut in hoher Qualität langfristig zu sichern.

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Aktuelles | Peter Rauscher

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