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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im November 2022 fand in Stadtbergen unsere Informationsveranstaltung „Energiewende in der Hand von Bürgerinnen und Bürgern" statt. Alles drehte sich hierbei um das Stadtberger Windrad. Vertreter einer Bürger-Energie-Genossenschaft beantworteten insbesondere Fragen, wie und wann sich Bürgerinnen und Bürger an einer Windkraftanlage beteiligen können.
Um Sie auf dem Laufenden zu halten, geben wir Ihnen heute einen Zwischenbericht, was sich seitdem ereignet hat und welche Hürden noch zu überwinden sind.
Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien schaffen wir die Energiewende auch in unserer Stadt.
Es grüßen Sie herzlich
Henrike Paede und Sebastian Brenner
Dr. Ludwig Fink und Thomas Miehler
Die 10H-Regelung in Bayern, die den Mindestabstand einer Windkraftanlage (WKA) von der Wohnbebauung auf die 10-fache Anlagenhöhe festlegt, gilt nicht mehr uneingeschränkt. Für Anlagen, die im Wald, an Autobahnen oder in Gewerbegebieten errichtet werden, kann der Abstand nun auf 1000 Meter und weniger verringert werden.
Die Stadtberger Anlagen würden im bayerischen Staatsforst liegen, hier ist man offen für die Errichtung von Windkraftanlagen. Und auch der Stadtberger Stadtrat hat sich einstimmig für die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung auf Gemeindegebiet ausgesprochen, und zwar als „Bürgerwindräder“. Das heißt, nur unter Einbeziehung von Ihnen als Bürgerschaft!
In und für Stadtbergen wäre Platz zwei moderne, sehr leistungsfähige Anlagen, deren Abstand von der Wohnbebauung mehr als 1000 Meter beträgt.
Die Stadt Stadtbergen hat eine eigene Klimaschutz- Managerin. Mit ihr wird ein Klimaschutz-Konzept erstellt. Schon jetzt steht fest, dass die benötigte Menge an klimaneutraler Energie für Wärme, Strom und emissionsfreie Mobilität nur mit Windkraft möglich ist. Während im Sommer die Sonne einen entscheidenden Beitrag leistet, ist im Winter die Windkraft unerlässlich für die klimaneutrale Energiegewinnung.
Es ist sehr fraglich, ob nur zwei Windkraftanlagen an einem Standort profitabel sind. Deshalb sollte es eine Abstimmung mit dem benachbarten Großprivatwald-Eigentümer stattfinden, der wesentlich größere Flächen für Windräder hat und gleichfalls Interesse zeigt.
Die Höhe der Anlagen spielt neben den Abstandsregeln auch für den Flugverkehr eine Rolle. Das Gebiet, das für die Windkraftnutzung in Frage kommt, liegt im Pufferbereich einer Einflugschneise zum Militärflugplatz Lagerlechfeld. Hier sind derzeit nur Windräder mit maximaler Rotorspitzen-Höhe von 189 m zulässig – eine Höhe, die nach Expertenmeinung für die Rentabilität nicht ausreicht. Um den Pufferbereich zu verringern, finden Gespräch mit dem Verteidigungsministerium statt.
Eine denkbare Option besteht darin, sich beim Bau von Bürgerwindrädern in benachbarten Kommunen anzuschließen, die der Höhenbeschränkung nicht unterliegen.
Die Option auf die Standorte in Stadtbergen würde aufrechterhalten, in der Erwartung, dass sich das Verteidigungsministerium bewegt.
Der Zeitraum von der Klärung derartiger Fragen und der umfangreichen Vor-untersuchungen bis zum Bau und der Inbetriebnahme eines Windrades dauert bisher sechs Jahre und länger.
Wir hoffen, dass die Realisierung von Windkraft künftig deutlich schneller geht, denn nur mit Windkraft, so betonen wir nochmals, können wir, besonders von Oktober bis März, die Energie- und Wärmewende zur Klimaneutralität erreichen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Sie sehen, in den Fragen der Windenergie bedarf es eines langen Atems.
Wir haben diesen Atem und bleiben für Sie am Ball und werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.
F: Was bedeutet Bürgerwindrad?
A: Gemeint ist, dass sich Bürger*innen finanziell an den Windkraftanlagen beteiligen. Häufig errichten und betreiben Genossenschaften die Windkraftanlagen mit Bürgerbeteiligung. Gewinne bleiben so in der Region.
F: Ist der Standort im Naturschutzgebiet?
A: Nein
F: Können zwei Windräder überhaupt einen relevanten Beitrag zur Energieversorgung in Stadtbergen leisten?
A: Ja. Der jährliche Strombedarf einer mit Stadtbergen vergleichbaren bayerischen Kleinstadt liegt heute bei ca. 40GWh. Ein modernes Windrad liefert etwa 10GWh pro Jahr. Wenn Maßnahmen wie Wärmepumpen oder Elektroautos fossile Energie ersetzen, steigt der Strombedarf um schätzungsweise 60 GWh/a an.
F: Reicht es nicht, mehr Photovoltaikanlagen zu bauen?
A: Aktuell produzieren in Stadtbergen PV-Anlagen ca. 3 GWh pro Jahr. Damit bildet Stadtbergen ein Schlusslicht unter bayerischen Kommunen. Der 7-fache Ausbau auf das bayerische Mittel wäre ein erster großer Schritt zur autarken Energieversorgung. Alleine mit PV-Strom kommt Stadtbergen aber auch mit erheblichem Ausbau nicht aus, da im Winter die stark reduzierten PV-Erträge vorzugsweise durch Windräder ausgeglichen werden müssen. Da Stadtbergen über keine natürlichen Wärmequellen wie z.B. Geothermie verfügt, ist sowohl Wind als auch ausreichend Sonnenenergie unumgänglich.
F: Also kann Stadtbergen den Energiebedarf mit Windkraft und Solarenergie decken?
A: Ja. Übers Jahr verteilt lässt sich der bisherige und der neue zusätzliche Strombedarf für Wärmepumpen und Elektromobilität klimaneutral zu fast 100 % decken, z. B. mit 2 bis 3 Windrädern und dem Ausbau der Photovoltaik um das 25- bis 30-fache von heute.
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