Antrag für eine Baumfördersatzung

Bäume haben für ein Grundstück gestalterische Funktionen und kleinklimatische Aspekte wie Schattenwurf, Verdunstung, aber auch Ästhetik, Abschirmung, Luftreinhaltung, Verbesserung des Raumklimas und andere. Sie dienen damit nicht nur dem Grundstück und seinen Besitzern, sondern auch der Allgemeinheit. Um große Bäume zu erhalten und den Eigentümern eine Hilfestellung bei der Verkehrssicherung zu geben stellen DIE GRÜNEN Stadtbergen den Antrag für eine Baumfördersatzung.

25.11.19 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Metz,
sehr geehrte Vorsitzende der Fraktionen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt eine Baumfördersatzung

Begründung:

Große Bäume sind wichtig für den Erhalt und die Verbesserung des Stadtklimas.

Die Baumschutzsatzungen der 80er und 90er Jahre waren restriktiv, d.h. den Bürgern wurde vordergründig gesagt, was sie alles nicht dürfen, es wurden Buß- oder Sonderzahlungen angedroht.

Bürger mussten Fällanträge stellen oder im Zweifel Gutachten vorlegen. Damit wurde die Verwaltung gebunden durch Bescheide, Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Widersprüche.

Im Gegensatz dazu strebt die neue Baumfördersatzung eine Verbesserung von Stadtklima und – ökologie durch Bäume an. Sie bietet den Grundstückseigentümern im Stadtgebiet die Möglichkeit auf Antrag die Verkehrssicherungspflicht für Großbäume kostenlos auf die Stadt zu übertragen.

Bäume haben für ein Grundstück gestalterische Funktionen und kleinklimatische Aspekte wie Schattenwurf, Verdunstung, aber auch Ästhetik, Abschirmung, Luftreinhaltung, Verbesserung des Raumklimas und andere. Sie dienen damit nicht nur dem Grundstück und seinen Besitzern, sondern auch der Allgemeinheit. Vor diesem Hintergrund kann der Erhalt der Großbäume aus Sicht der Stadt eine öffentliche Daseinsvorsorge sein.

Deshalb übernimmt die Stadt auf Antrag die Verkehrssicherungspflicht für Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 60 cm, die sich nicht im Eigentum der Stadt befinden. Bürger haben damit Anspruch auf eine kostenlose Beratung. Allein die Kosten der Baumarbeiten übernimmt der Grundstücksbesitzer.

Diese Satzung greift nicht in das Eigentumsrecht der Grundstücksbesitzer ein. Vielmehr wird der Bürger als Partner im Bestreben nach Erhalt von Stadtklima und - ökologie behandelt. Bescheide und Widerspruchsverfahren entfallen.

Die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht übernimmt mit der Beratung die Stadt. Da die Stadt für die öffentlichen Bäume eine/n Mitarbeiter/in benötigt, kann diese/r diese Beratung mit einem überschaubaren Zeitanteil übernehmen.

Auch verlangt der Haftpflichtversicherer der Stadt dadurch keine höhere Prämie.

Dem Antrag liegen zwei Publikationen über die Baumfördersatzung der Stadt Gießen bei, die den Sachverhalt erklären. Herr Lüttmann von der Stadt Gießen konnte von der Bauverwaltung dazu befragt werden, da wir den Antrag zuerst mit der Bauverwaltung thematisiert haben. Wir bitten um positive Würdigung des Antrags.

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Benz,
Thomas Miehler,
Paul Reisbacher

Weiterführende Informationen zur Baumschutzsatzung und dem Thema Bäumen in der Stadt findet man zum Beispiel auf der Internetseite der Stadt Gießen.

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